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Bereit für die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)? Unsere Checkliste hilft weiter

Erfüllen Sie die Auflagen der Kassensicherungsverordnung?

Am 01.01.2020 trat die Kassensicherungsverordnung in Kraft. Ein Nichtanwendungserlass räumte für das Nachrüsten der TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2020 ein. Viele Besitzer von digitalen Registrierkassen erfüllen die komplexen Anforderungen, die diese Verordnung mit sich bringt, allerdings noch nicht. Warten Sie jedoch nicht zu lange mit der Um- bzw. Aufrüstung Ihrer Kasse, denn es ist einiges an Vorarbeit nötig, für die ausreichend Zeit eingeplant werden sollte. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre SelectLine Installation mit einer oder mehreren TSE auszustatten, um weiterhin gesetzeskonform arbeiten zu können.

Die Checkliste zur KassenSichV

Elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) identifizieren

Wird Ihr Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegen Bargeld über ein computergestütztes/elektronisches Aufzeichnungssystem abgewickelt?

Dann muss dieses über den Einsatz einer oder mehrerer technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) abgesichert werden.

Anzahl der benötigten TSE´s ermitteln

Haben Sie die elektronischen Aufzeichnungssysteme identifiziert, muss geprüft werden, ob diese über ein Netzwerk verbunden sind. Für SelectLine sind folgende Szenarien möglich:

  • Beispiel 1: Es werden 2 Aufzeichnungssysteme verwendet, die nicht miteinander verbunden sind (2 Einzelplatzinstallationen). Es werden hier 2 TSE Geräte benötigt.
  • Beispiel 2: Es werden 2 Aufzeichnungssysteme verwendet, die miteinander verbunden sind (2 Arbeitsplatzinstallationen, die auf eine Serverinstallation zurückgreifen) und auf denselben Mandanten zugreifen. Es wird demzufolge 1 TSE Gerät benötigt.
  • Beispiel 3:  Es werden 2 Aufzeichnungssysteme verwendet, die miteinander verbunden sind (2 Arbeitsplatzinstallationen, die auf eine Serverinstallation zugreifen) und unterschiedliche Mandanten nutzen. Es werden also 2 TSE Geräte benötigt.

Welche TSE kann ich für SelectLine nutzen?

Die SelectLine kann mit den technischen Sicherheitseinrichtungen der Marken Swissbit und Epson genutzt werden. Mehr Informationen rund um die TSE und Kassensicherungsverordnung erhalten Sie in unserem ausführlichen Interview hier auf dem Blog. Natürlich kann die TSE auch direkt über SelectLine bestellt werden. Die TSE und das elektronische Aufzeichnungssystem müssen vom Steuerpflichtigen digital an das Finanzamt gemeldet werden. Aktuell ist dies aber noch nicht möglich.

Swissbit_TSE_microSD
Epson TSE

SelectLine Update planen

Für den Einsatz einer TSE ist zwingend ein SelectLine Versionsupdate auf die Version 20.1 notwendig. Wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich bitte an Ihren SelectLine Partner.

Dokumentationen ergänzen

Der Einsatzzeitpunkt der TSE sollte unbedingt in der Dokumentation zu Ihrer eingesetzten Hardware ergänzt werden. Zusätzlich müssen die Verfahrensdokumentation und das Programmierprotokoll auf Vollständigkeit geprüft werden.

Mitarbeiterschulungen

Mitarbeiter, welche die Kasse bedienen, müssen in der Lage sein, einem Steuerprüfer die vorgeschriebenen Daten über die einheitliche digitale Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Achten Sie daher darauf, alle Mitarbeiter zu informieren und ausreichend zur KassenSichV zu schulen.

Die SelectLine Schulung zur KassenSichV

Sie möchten mehr Informationen zur Kassensicherungsverordnung und dem gesetzeskonformen Einsatz mit der SelectLine?

Dann melden Sie sich jetzt zu unserer großen Schulungsreihe an. Egal ob SelectLine Anwender oder Partner, hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die KassenSichV in Verbindung mit der SelectLine wissen müssen! Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Produktmanager und melden Sie sich gleich an.

Beitragsbild:  Denny Müller via Unsplash


Hannah Görges

Hannah Görges

Hannah unterstützt bereits seit 2017 die SelectLine Software GmbH als Manager Marketing Services. Hier begleitet sie Veranstaltungen, betreut die Social Media Kanäle und kümmert sich um die Contenterstellung. Als Bildjournalistin versteht sie es nicht nur, Inhalte textlich aufzubereiten, sondern auch gleich mit den passenden Bildern zu untermalen. Als Freelancerin veröffentlichte sie ihre Arbeiten bereits in nationalen und internationalen Magazinen und Zeitungen. In ihrer Freizeit tauscht sie die Kamera regelmäßig gegen einen blau-weißen Fanschal und unterstützt den 1. FC Magdeburg im Stadion.



Kommentare

5 Kommentare vorhanden

  • Kommentar von Stefanie Milcke
    // 27. Januar 2020 um 6:34

    Danke für die tolle Übersicht, wann ich wie viele TSEs brauche. Eine Frage hätte ich: Was ist hier mit Mandanten gemeint?
    Vielen Dank!

  • Kommentar von Hannah Görges
    // 27. Januar 2020 um 8:38

    Vielen Dank für die Nachfrage. Der Datenbestand einer Firma wird in der SelectLine als s.g. Mandant erfasst.

  • Kommentar von Stefanie Milcke
    // 27. Januar 2020 um 15:48

    Also können zwei verschiedene Firmen auf einer Serverinstallation liegen? Verstehe ich das richtig? Danke :)

  • Kommentar von Hannah Görges
    // 29. Januar 2020 um 12:18

    Ja, wenn die entsprechende Lizenz vorhanden ist (Mehrmandantenfähigkeit), können Datenbestände mehrerer Firmen in der SelectLine gepflegt werden.

  • Kommentar von Stefanie Milcke
    // 29. Januar 2020 um 13:53

    Verstanden. Danke!

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