Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Die recherchierten Informationen stellen lediglich eine Übersicht zu den Förderprogrammen dar. Die letzte Aktualisierung des Artikels erfolgte am 22.02.2021.
Für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen Bund und Bundesländer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland speziell bei Investitionen rund um die Digitalisierung. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen KMUs ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:
- die digitale Erschließung neuer Märkte
- der Ausbau der IT-Sicherheit
- die Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Geschäftsprozesse
Die Förderprogramme unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Wir haben Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in diesem Artikel übersichtlich aufbereitet.

Inhalt
- 1 Wer ist überhaupt förderwürdig? – Die KMU Einordnung
- 2 Welche Förderungsarten gibt es?
- 3 Eine Übersicht der verfügbaren Förderprogramme zur Digitalisierung in Deutschland
- 4 Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- 5 Treiben Sie die Digitalisierung Ihres Unternehmens mit einem neuen ERP-System voran
Wer ist überhaupt förderwürdig? – Die KMU Einordnung
In den meisten Fällen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie Freiberufler eine Fördermittelzusage erhalten. Für die Bemessung der Förderquote spielt in vielen Fällen die Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle. Eine Orientierung geben hierbei die Empfehlungen der EU:
Größe | Zahl der Beschäftigten | und | Umsatz in € | oder | Bilanzsumme in € |
---|---|---|---|---|---|
Kleinstunternehmen | bis 9 | bis 2 Mio./Jahr | bis 2 Mio./Jahr | ||
Kleines Unternehmen | bis 49 | bis 10 Mio./Jahr | bis 10 Mio./Jahr | ||
Mittleres Unternehmen | bis 249 | bis 50 Mio./Jahr | bis 43 Mio./Jahr |
Welche Förderungsarten gibt es?
Unterschieden werden zwei Förderungsarten:
- Nichtrückzahlbarer Zuschuss: Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nach Programm können die Unternehmen für ihre Vorhaben einen Zuschuss von 30 – 80 % erhalten. Allerdings ist jedes Programm auf einen Maximalbetrag beschränkt. In jedem Fall bleibt also immer ein Eigenanteil bestehen.
- Zinsverbilligte Darlehen: Hier erhalten Unternehmen für ihre Vorhaben Kredite zu einem sehr niedrigen Zinssatz mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Je nach Kreditgeber sind auch eine Haftungsfreistellung oder Tilgungszuschüsse möglich.
Eine Übersicht der verfügbaren Förderprogramme zur Digitalisierung in Deutschland
Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
Wer wird gefördert?
- KMU (3 bis 499 Mitarbeiter) des gewerblichen Handels
- Alle Branchen inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe
Was wird gefördert?
- Modul 1:
- Förderung von Investitionen in digitale Technologien (i.d.R. Drittleistungen), insbesondere in Hard- und Software sowie die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen
- Modul 2:
- Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien
Wie wird gefördert?
- Max. 50.000 Euro wobei die Förderquoten zwischen 40 bis 70 % liegen
- In strukturschwachen Regionen 10 %-Punkte höher, Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit / Datenschutz (+5 %-Punkte), Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 %-Punkte) erschließen
- Bis 50 Mitarbeiter: 50 % Förderung (ab dem 01.07.2021 40 %)
- Bis 250 Mitarbeiter: 45 % Förderung (ab dem 01.07.2021 35 %)
- Bis 499 Mitarbeiter: 40 % Förderung (ab dem 01.07.2021 30%)
- Mindestvolumen:
- Modul 1: 17.000 Euro Förderung (d.h. bei einer Förderquote von 50 % mind. 34.000 Euro Investitionsvolumen)
- Modul 2: 3.000 Euro Förderung (d.h. bei einer Förderquote von 50 % mind. 6.000 Euro Investitionsvolumen)
- Maximalvolumen:
- 100.000 Euro Investitionsvolumen
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie in den Richtlinien des Förderprogramms oder auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
go-digital
Wer wird gefördert?
- KMU
- Handwerksbetriebe, die Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen
Was wird gefördert?
- Modul Digitale Geschäftsprozesse
- Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
- Beratungs- und Umsetzungsleistungen z.B. in den Bereichen Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
- Bedingt durch COVID-19 zählt auch die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen dazu
- Modul Digitale Markterschließung
- Entwicklung unternehmensspezifischer Online-Marketing Strategien
- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie beispielsweise Warenbestellungen und Zahlungsverfahren
- Modul IT-Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Beratungsleistungen: bis zu 50 % bei maximalem Beratertagesatz von 1.100 €
- Förderumfang max. 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten
- Im Hauptmodul bis zu 20 Beratertage förderfähig
- Bei Bedarf zusätzliche Beratungsleistung in einem oder beiden Nebenmodul(en) mit insg. bis zu 10 Beratertagen
Sonstiges:
- Beschränkung auf autorisierte Beratungsunternehmen
- Hauptmodul mit mind. 51 % des Förderschwerpunktes muss gewählt werden
- Hier gelangen Sie zum Antragsverfahren oder erhalten ausführlichere Informationen bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Hinweis: Unterstützende Informationstechnik wie Hard- und Software ist nicht Gegenstand der Förderung. Gefördert werden allerdings Installation und Inbetriebnahme individueller Software-Lösungen sowie notwendige Anpassungen von Standardsoftware an unternehmensspezifische elektronische Geschäftsprozesse.
BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows
Wer wird gefördert?
- KMU bis 250 Mitarbeiter
- Startups / Jungunternehmen, Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
- Jung- und Bestandsunternehmen:
- allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
- Darin inbegriffen sind unterstützende Leistungen bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation z.B. für die technische Beratung zur Einführung eines neuen Software-Systems.
- Unternehmen in Schwierigkeiten:
- Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Wie wird gefördert?
- Förderquote von 50 bis 90 % je nach Bundesland
- Startups / Jungunternehmen: Zuschuss bis zu 4.000 €
- Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten: Zuschuss bis zu 3.000 €
Sonstiges:
- Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhalten Sie ausführlichere Informationen zum Förderprogramm und den Förderhöhen der Bundesländer
Go Inno
Hinweis: Hinweis: die Rahmenbedingungen des Programms sind analog zu denen von „go digital“. Eine Kombination beider Programme ist nicht möglich.
Wer wird gefördert?
- KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und weniger als 20 Millionen € Umsatz im Jahr
Was wird gefördert?
- Innovationsberatung
Wie wird gefördert?
- Zuschuss von bis zu 27.500 € bei einer Förderquote von 50 %
- Nur Leistungen die von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht wurden werden gefördert
- Gefördert werden Beratungsleistungen in drei Leistungsstufen:
- Potenzialanalyse für maximal 10 Tagewerke
- Realisierungskonzept für maximal 25 Tagewerke
- Projektmanagement für maximal 15 Tagewerke
- Für einen Beratertag sind maximal 1.100 € zu 50 % förderfähig
Sonstiges:
- Bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Energie erhalten Sie ausführlichere Informationen zum Förderprogramm
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Junge Unternehmen in Gründung
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Digitalisierungsvorhaben, wie die Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen
Wie wird gefördert?
- Zinsverbilligtes Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Individueller Zinssatz je nach wirtschaftlichen Unternehmensverhältnissen und der Qualität der Firmensicherheit
- Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre, bei Zusage des Förderzuschusses als Ergänzung des Darlehens 5 Jahre
- Kreditbetrag: zwischen 25.000 € und 25 Mio. € pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben, bis zu 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Sonstiges:
ERP-Mezzanine für Innovation
Wer wird gefördert?
- Private Unternehmen und Freiberufler
- Seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig
Was wird gefördert?
- Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu für das Unternehmen sind
- Investitionen und Betriebsmittel
Wie wird gefördert?
- Die Finanzierung besteht aus 2 Teilen:
- Einem klassischen Kredit (Fremdkapital)
- Einem Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)
- Laufzeit: 10 Jahre
- Zinssätze werden auf Basis der wirtschaftlichen Situation und der Qualität der Sicherheiten durch die Bank ermittelt
- Bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben, mindestens 25.000 Euro
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- 100 % Auszahlung nach Vorhabensfortschritt
Sonstiges:
KfW-Kredit für Wachstum
Wer wird gefördert?
- In- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. €
Was wird gefördert?
- Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
- Produkt- und Prozessinnovationen
Wie wird gefördert?
- Finanzierung erfolgt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung
- Bis zu 70 % der Vorhabenfinanzierung
- Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel je Maßnahme auf 100 Mio. € begrenzt
- KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Mio. € bis max. 100 Mio. €
Sonstiges:
Innovationsgutschein Hightech Digital
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme
- Wenn geplantes Vorhaben mit einem Start-up als Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Dienstleister umgesetzt wird, sind auch Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme antragsberechtigt
Was wird gefördert?
- Lösungen für digitale Transformation von Geschäftsmodellen
- Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
- Vernetzte Systeme und Prozesse
- Internet der Dinge
- Smart Services
- Hochflexible Automatisierung
- Big-Data Projekte
- Simulationsmodelle
- Virtual und Augmented Reality
- Embedded Systems
Wie wird gefördert?
- Bis zu 20.000 € wobei max. 50 % der Ausgaben gedeckt werden
- Zum Erhalt der Höchstfördersumme ist ein Nachweis von mind. 40.000 € (netto) an förderfähigen Ausgaben vorzubringen
- Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate
Sonstiges:
- Kombinierbar mit dem Innovationsgutschein A
- Hier können Sie online einen Antrag stellen, das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informieren
Hinweis: Nicht förderfähig sind der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Allerdings zählen Systeme und Prozesse zu förderfähigen Projekten. Nach unserer Auffassung nach, könnten ERP-Systeme jedoch als innovativer Fortschritt für das Unternehmen förderbar sein, wenn das Vorhaben und die Wirtschaftlichkeit gut herausgearbeitet sowie die individuelle Anpassung und Vernetzung verdeutlicht wird.
Innovationsgutscheine A und B
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freie Berufe
- Existenzgründerinnen und -gründer
- Bei der Antragstellung darf die Mitarbeiterzahl bis zu 100 Personen betragen und der Vorjahresumsatz bzw. die Vorjahresbilanzsumme 20 Mio. € nicht überschreiten
Was wird gefördert?
- Die Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren oder deren qualitativer Weiterentwicklung
- Die Inanspruchnahme von externen FuE-Dienstleistern
- Innovationsgutschein A
- Wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation
- Innovationsgutschein B
- Umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten zur Ausgestaltung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife
- Ausgeschlossen sind u.a. der Kauf von Maschinen, Geräten sowie Hard- und Software
Wie wird gefördert?
- Innovationsgutschein A
- Max. 80 %, die Höchstfördersumme beträgt 2.500 €
- Um die Höchstfördersumme zu erhalten, müssen die förderfähigen Ausgaben mind. 3.125 € (netto) betragen
- Innovationsgutschein B
- Max. 50 %, die Höchstfördersumme beträgt 5.000 €
- Um die Höchstfördersumme zu erhalten, müssen die förderfähigen Ausgaben mind. 10.000 € (netto) betragen
Sonstiges:
- Die Gutscheine A und B sind kombinierbar
- Hier können Sie online einen Antrag stellen, das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg informieren
Hinweis: Nicht förderfähig sind der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Allerdings zählen Systeme und Prozesse zu förderfähigen Projekten. Nach unserer Auffassung nach, könnten ERP-Systeme jedoch als innovativer Fortschritt für das Unternehmen förderbar sein, wenn das Vorhaben und die Wirtschaftlichkeit gut herausgearbeitet sowie die individuelle Anpassung und Vernetzung verdeutlicht wird.
Innovationsfinanzierung 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Größere Mittelständler
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Innovative Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen
- Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells
- Kosten von Digitalisierungsvorhaben
- Unabhängig von konkretem Projekt können auch innovative Unternehmen mit Kapitalbedarf ein Darlehen erhalten
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Wachstumsfinanzierung
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
- Alle Antragsteller müssen seit mehr als 5 Jahren am Markt sein
Was wird gefördert?
- Erweiterungen (auch Standortverlagerungen)
- Modernisierung
- Rationalisierung
- Umstellung der Produktionsverfahren und Produktpalette
- Kauf von Unternehmen
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren
- Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €
- Kreditlaufzeit: 5, 8, 10, 15 oder 20 Jahre, dabei 0 bis 3 Jahre tilgungsfrei
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen €
Was wird gefördert?
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
- Kredithöhe: 10.000 € bis 120.000 €
- Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen €
Was wird gefördert?
- Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
- Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
- Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
- Zuschuss richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 10.000 € bis einschließlich 50.000 € beträgt die Förderung 50 %, maximal jedoch 6.000 €
- Bei zuwendungsfähigen Ausgaben über 50.000 € bis einschließlich 120.000 € beträgt die Förderung 12 %, maximal jedoch 12.000 €
Sonstiges:
- Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
- Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung
Digitalbonus
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
- Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neustem Stand erhöht wird
- Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
- Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements
- Leistungen externer Anbieter einschließlich der Umsetzung notwendiger Hard- und Software
- Digitalbonus Standard
- Optimierung von Unternehmensprozessen
- z.B. durch ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssysteme etc.
- Digitalbonus Plus
- Innovationsgehalt ist maßgebliche Voraussetzung
- z.B. neues andersartiges Geschäftsmodell, Bedienung neuer Märkte, mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland betreten
Wie wird gefördert?
- Digitalbonus Standard
- Zuschuss bis zu 10.000 €
- Fördersatz beträgt bis zu 50 %
- Digitalbonus Plus
- Bis zu 50.000 €
- Fördersatz beträgt bis zu 50 %
- Digitalkredit
- Förderung von 100 % der förderfähigen Ausgaben
- Bei Ausgaben zwischen 25.000 € und 2 Mio. €
Sonstiges:
- Die Kombination zwischen Standard und Plus ist nicht möglich
- Der Digitalkredit ist mit dem Digitalbonus Standard und Plus kombinierbar
- Das Programm läuft bis zum 31.12.2023
- Hier können Sie die Richtlinie für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informieren
Innovationskredit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Angehörige freier Berufe
- Neu gegründete Unternehmen
Was wird gefördert?
- Innovative Vorhaben bzw. die Beschleunigung von Digitalisierung im Unternehmen
- Digitalisierungsvorhaben
- Integration von CRM-Systemen an Manufacturing Execution System (MES)
- Vollumfängliche Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme
- Integration mobiler Betriebsgeräte in der Produktionssteuerung
- Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
Wie wird gefördert?
- Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Mindestdarlehensbetrag: 25.000 €
- Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
Sonstiges:
- Wird über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern gestellt
- Hier können Sie das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Darlehensgeber informieren
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation bedingt durch COVID-19, hat das LfA die Konditionen bei Liquiditätshilfen und Risikoentlastungen verbessert. Hier finden Sie Informationen für Unternehmen.
Berlin Mittelstand 4.0
Wer wird gefördert?
- Start-ups
- KMUs
- Größere Mittelstandsunternehmen mit weniger als 3.000 Beschäftigten
- Freiberufler
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der IT-Branche und des Dienstleistungsgewerbes
Was wird gefördert?
- Einrichtungs- und Erweiterungsinvestitionen
- Dazugehörige Betriebsmittel und anteilige Lohnkosten
- Sonstige Vorhaben zur Nutzung von IT-Lösungen und Digitalisierung von Produktion und Service
Wie wird gefördert?
- Darlehen von 2 bis 6 Mio. €
- Flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren
- 60 % Haftungsfreistellung der Hausbank durch IBB
- Vergünstigter, risikodifferenzierter Zinssatz
Sonstiges:
- Wird über die Hausbank finanziert, die den Antrag an die IBB weiterreicht
- Hier finden Sie eine Checkliste zur Antragsstellung sowie das Antragsformular. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Berlin
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Digitalprämie Berlin
Wer wird gefördert?
- Berliner KMU mit Betriebssitz bzw. Betriebsstätte in Berlin und max. 249 Beschäftigten
- Berliner Soloselbstständige und Freiberufler im Hauptberuf ohne angestellt Beschäftigte (mit mind. 26.000 € Einkommen / Jahr aus der aktuellen Tätigkeit)
- Gründung ist vor dem 31.12.2019 erfolgt
Was wird gefördert?
- Finanzierungszuschüsse für externe Sachausgaben
- Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
- Anschaffung eines CAM-Systems
- Digitales Warenwirtschaftssystem
- Digitales Kassensystem
- Betriebsbezogene Internet-of-things-Plattform
- Digitale Arbeitszeiterfassung
- Digitale Lohnbuchhaltung
- Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und -sicherung
- Digitale Betriebsstättenabsicherung
- Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
- Digitale Beratung und Qualifizierung
- Beratende Umsetzungs- und Implementierungsbegleitung
- Workshop zur Digitalisierung des Geschäftsmodells
- Fortbildung zur betrieblichen IT-Sicherheit
- Ausbildung zum Data Scientist
Hinweis: Die Weiterbildungsanbieter müssen ihre Qualifizierung durch eine Zertifizierung nach der ISO 27001, eine Akkreditierung nach AZAV 18 oder eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ nachweisen.
Wie wird gefördert?
- Finanzierung der Digitalisierung im Unternehmen in zwei Modulen
- Digitalprämie Basic
- Berliner Soloselbstständige und KMU mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten eine Förderung von bis zu 7.000 €
- Digitalprämie Plus
- Berliner KMU mit mehr als 10 und bis zu 249 Beschäftigte erhalten Zuschüsse in Höhe von bis zu 17.000 €
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank Berlin
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG-Digital)
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe
Was wird gefördert?
- Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen inkl. externer Schulungsdienstleistungen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % des Auftragsvolumens
- Max. 100.000 € für das Modul Beratung und Schulung (max. 6 Monate), max. 500.000 € für das Modul Implementierung (max. 36 Monate)
Sonstiges:
- Vor der Beantragung muss ein Beratungsgespräch mit der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH bestätigt werden
- Das Programm läuft bis zum 31.12.2023
- Hier finden Sie die Richtlinie zum Programm. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen.
Was wird gefördert?
- Themen der Digitalisierung, wie Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud
Wie wird gefördert?
- Beratung wird mit 50 % der Kosten und einem max. Betrag von 5.000 € gefördert
Sonstiges:
- Eine Auswahl von Beratern ist auf der Seite des Programms aufgeführt, aber nicht auf diese beschränkt. Auf Antrag sind auch andere Digitalberater für eine Förderung zulässig
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von Beratungen zu ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Hamburg-Kredit Innovation
Wer wird gefördert?
- Nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen gewerblicher Wirtschaft
- Start-ups, die mindestens einen vollständigen Jahresabschluss vorweisen können
- Unternehmen muss innovativ sein und mindestens einem Förderkriterium des Europäischen Investitionsfonds entsprechen
Was wird gefördert?
- Produktentwicklungen
- Markteinführungen
- Digitalisierungsvorhaben
Wie wird gefördert?
- bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Kreditvergabe: 25.000 € bis 1,5 Mio. €
- Laufzeit: bis zu 10 Jahren bei mind. einem Tilgungsfreijahr
- Fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit
- Haftungsfreistellung
Sonstiges:
- Der Antrag wird bei der Hausbank gestellt.
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Hamburgischen Investitions- und Förderbank
Innovationskredit Hessen
Wer wird gefördert?
- Innovative und/oder schnell wachsende KMU
- KMU im Sinne der KMU-Definition
- Mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern
- Natürliche Personen, die freiberufliche Existenz bzw. Unternehmen gründen oder übernehmen
Was wird gefördert?
- Materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel (dazu zählen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben)
Wie wird gefördert?
- bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
- Kredithöhe: 100.000 € bis 7,5 Mio. €
- Betriebsmittelfinanzierung: 3 oder 5 Jahre
- Investitionsfinanzierung: 5, 7 oder 10 Jahre
- 1 bis 2 Jahre tilgungsfrei
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt des Förderprogramms oder auf der Website der WIBank Hessen
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Distr@l-Förderprogramm Digitalisierung stärken – Transfer Leben
Wer wird gefördert?
- KMU
- Partnerschaftlich eingebundene Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Transfergesellschaften
Was wird gefördert?
- Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für Produktion oder Erbringung von Leistungen mit Fokus auf Digitalisierung. Hier eingeschlossen sind wesentliche Änderungen bei Techniken, den Ausrüstungen oder von Software
- Es wird ggf. empfohlen vorab die Durchführung von Machbarkeitsstudien über die Förderlinie 1 zu beantragen
Wie wird gefördert?
- Anteilige Zuschüsse von 100.000 € bis 500.000 €
- Laufzeit des Vorhabens ist auf 12 bis 36 Monate begrenzt
- Unternehmen gewerblicher Wirtschaft sind bis max. 50 % förderbar, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis max. 90 %
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt der Förderlinie 2B oder auf der Website der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung
Digital-Zuschuss
Hinweis: Über die Bedingungen und Zeitpunkte der in 2021 geplanten Förderaufrufe werden wir zu gegebener Zeit an dieser Stelle informieren.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Digitale Transformation von Produktions- und Arbeitsprozessen
- Verbesserung der IT-Sicherheit
- Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen
- Anschaffung von IKT-Hard- und Software zur Implementierung von IKT-Sicherheitslösungen
- Die mit der Anschaffung verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und die Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme
- Schulungen durch externe Anbieter
Wie wird gefördert?
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Anteilsfinanzierung von bis zu 50 %
- Förderhöhe: max. 10.000 €
- Ab zuwendungsfähiger Sachausgaben von 4.000 €
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt des Förderprogramms oder auf der Website der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
DigiTrans
Wer wird gefördert?
-
- KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €
Hinweis: Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
- Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen mit dem Schwerpunkt digitaler Geschäftsmodelle
- Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
- IT-Sicherheit und Datenschutz
- Investitionen in Standardhardware* und -software sind ausgeschlossen
- Im Zuge der Corona-Krise sind zudem auch Ausgaben für Home-Office und Videokonferenz-Lösungen förderfähig
*Als Standardsoftware werden Softwaresysteme verstanden, die einen klar definierten Anwendungsbereich abdecken und als vorgefertigte Produkte erworben werden können. Im Gegensatz dazu wird Individualsoftware gezielt für den Einsatz bei einem Kunden oder einem Unternehmen entwickelt.
Wie wird gefördert?
- von 8.000 € bis 20.000 € (im Einzelfall bis 100.000 €)
- Kleine und Kleinstunternehmen bis 50 %, mittlere Unternehmen bis 35 %
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie auf dem Merkblatt des Förderprogramms oder auf der Website des Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk
Wer wird gefördert?
- KMU und Handwerksunternehmen
Was wird gefördert?
- Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 35 %, bis max. 100.000 €
Sonstiges:
- Die gleichzeitige Nutzung von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen ist ausgeschlossen
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Digitalbonus.Niedersachsen
Wer wird gefördert?
- KMU und kleine freiberufliche Planungsbüros
Was wird gefördert?
- Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, sofern der Kaufpreis von 5.000 € (brutto) überschritten wird
- Investition in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern der Kaufpreis von 5.000 € (brutto) überschritten wird
- Es muss sich jeweils um ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz handeln
- Schulungen sind von der Förderung ausgeschlossen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % für kleine und bis zu 30 % für mittlere Unternehmen
- Fördersumme: zwischen 2.500 € und 10.000 €
Sonstiges:
- Die Bewerbung erfolgt elektronisch über das Kundenportal und muss im Nachgang über den Postweg übermittelt werden
- Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zwölf Monate nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides
- Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige
Was wird gefördert?
- Digitale Produktion und Verfahren, wie die Integration/Einbindung digitaler Kundenschnittstellen, vollumfänglicher Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktionssystemen sowie Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
- Digitale Produkte
- Digitale Strategie und Organisation
- CRM- und ERP-Systeme sind förderfähig
Wie wird gefördert?
- Mindestkreditsumme: 25.000 €
- Ratendarlehen: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr oder 5, 7 und 10 Jahren mit optionalem Tilgungsfreijahr
Sonstiges:
Innovationskredit RLP
Wer wird gefördert?
- KMU
- Freiberufler, mit mind. 2 vollständigen Jahresabschlüssen
Was wird gefördert?
- Investitionen
- Betriebsmittel
Wie wird gefördert?
- Kredithöhe: 25.000 bis 2 Mio. €
- Investitionskredit:
- bis 5 Jahre mit höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr
- 6 bis 10 Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
- Betriebsmittelkredit:
- 3 bis 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie in der Richtline des Kredites oder auf der Website der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
DigitalStarter Saarland
Wer wird gefördert?
- KMU
Was wird gefördert?
- Ausgaben für Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie
- Ausgaben für die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit. Insbesondere für notwendige Hard- und Software
- Verbundene Dienstleistungen einschließlich Migration bisheriger Daten und Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme
- Verbundene notwendige Schulungen zu angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter
- Betriebsmittel
Wie wird gefördert?
- Ausgaben müssen zwischen 5.000 € und 200.000 € liegen
- Kleinste und kleine Unternehmen können bis zu 35 % bezuschusst werden, mittlere Unternehmen bis zu 20 % (jeweils höchstens zu 10.000 €)
Sonstiges:
- Nähere Informationen erhalten Sie im Förderkatalog des Programms oder auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Saarland
Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)
Wer wird gefördert?
- KMU
- Angehörige freier Berufe
- Existenzgründer
Was wird gefördert?
- Die Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien, um neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen, unternehmensinterne Prozesse zu optimieren sowie eine elektronische Abbildung von Geschäftsprozessen zu Kunden und Lieferanten herzustellen
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu 5 Tagewerke, max. 900 €/ Tag)
- Technische Realisierung
- Erwerb von Software und Nutzung notwendiger Hardware (auch Ausgaben für Standardsoftware)
- Einführung in entwickelte Lösungen inkl. Schulungsmaßnahmen
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % zuwendungsfähiger Ausgaben
- Höchstens 50.000 €
- Kann innerhalb von 3 Jahren nur einmal gewährt werden
- Bonusförderung von 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
Sonstiges:
- Die Regionen Leipzig, Nordsachsen und Altkreis Döbeln sind von der Förderung ausgeschlossen
- Hier beantragen Sie die Förderung über das Onlineformular. Weitere Informationen erhalten Sie im Infoblatt oder auf der Website der Sächsischen Aufbaubank
Mittelstandsförderung – B.II.1 – Markteinführung innovativer Produkte
Wer wird gefördert?
- KMU
- junge Unternehmen bis 5 Jahre nach der Unternehmensgründung
Was wird gefördert?
- Erschließung von Märkten für neue oder weiterentwickelte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen im Ergebnis eigener oder fremder Forschungs- und Entwicklungsleistungen
- Digitalisierung von Geschäftsprozesse und Informationsschutz
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % Zuschuss Ihrer förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 € je Projekt
- Als kleines Unternehmen bis zu 5 Jahre nach der Gründung Zuschuss von bis zu 75 %, maximal jedoch 150.000 € je Projekt
- Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus von je 10 Prozentpunkten, wenn Sie während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder eine tarifgleiche Vergütung zahlen
- Darlehenshöhe beträgt zwischen 20.000 € und 500.000 € für bis zu 6 Jahre pro Vorhaben
- Für Zuschussprojekte bis zu 15 Monaten und für Darlehensprojekte bis zu 30 Monate
Sonstiges:
- Die Förderung kann als Zuschuss, als Darlehen oder einer Kombination aus beidem erhalten werden
- Mehr Informationen können Sie dem Förderprogramm beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie entnehmen
Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FuE-Richtlinien)
Wer wird gefördert?
- KMU der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
- Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung (FuE)
- Anmeldung von Patent- und anderen Schutzrechten für die erarbeiteten Ergebnisse
- Prozess- und Organisationsinnovationen in Einzel- und Gemeinschaftsprojekten
Wie wird gefördert?
- Vorhaben der industriellen Forschung bis zu 50 % förderfähig, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 80 %
- Vorhaben der experimentellen Entwicklung bis zu 25 % förderfähig, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 80 %
- Förderhöchstbetrag beträgt 500.000 € je Projekt und Zuwendungsempfänger
Sonstiges:
- Für die Förderung muss zunächst eine Projektskizze bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden
- Antragsempfänger ist ebenfalls die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
IB-Digitalisierungsdarlehen
Wer wird gefördert?
- KMU
- Freiberufler
Was wird gefördert?
- Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Personalkosten
- Projektausgaben
- Fremdleistungen
Wie wird gefördert?
- Zinsverbilligtes Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs
- Min. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €
- Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
- deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
Sonstiges:
- Es ist ein tragfähiges Konzept vorzulegen
- Bestehende Verbindlichkeiten können nicht abgelöst werden
- Keine Vorfinanzierung erstattungspflichtiger MwSt.
- Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden
- Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.
Betriebliche Prozess- und Organisationsinnovationen – POI
Wer wird gefördert?
- KMU
Was wird gefördert?
Vorhaben im Bereich betrieblicher Prozess- und Organisationsinnovationen
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen
- Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Methoden für die Produktion oder Erbringung von Dienstleistungen (u.a. Änderungen von Software)
- Anwendung neuer Organisationsmethoden in Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen, Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen
- Tiefgreifende Veränderungen in Prozess- und Organisationsstrukturen
- Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innerhalb der Projektlaufzeit
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
- Projekte ab einem Gesamtvolumen von 100.000 €
Sonstiges:
- Der innovative Ansatz bzw. die Neuheit muss nachgewiesen, dargestellt und deren wirtschaftliche Bedeutung verdeutlicht werden. Die positiven Auswirkungen müssen herausgearbeitet werden
- Weitere Informationen erhalten Sie in der Richtlinie des Programms oder auf der Website des Deutscher Mittelstands-Bund (DMB)
Digitalbonus Thüringen
Wer wird gefördert?
- KMU
Was wird gefördert?
- Intelligente Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen insbesondere Manufacturing Execution Systems (MES = Echtzeiterfassung)
- Einführung von ERP Systemen oder MES
- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
- Einbindung cyber-physischer Systeme in der Produktion
- Einführung von medienbruchfreien (Produktions-)Systemen
- Integration von CRM an MES
- Integration mobiler Betriebsgeräte in der Produktionssteuerung
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
Wie wird gefördert?
- Bis zu 50 %, höchstens jedoch 15.000 €
- Die förderfähigen Ausgaben können zwischen 5.000 € und 150.000 € betragen
Sonstiges:
- Hier können Sie den Onlineantrag einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank
Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)
Wer wird gefördert?
- KMU
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung: Sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durch die Innovationsgutscheine A bis E (E = Prozess- und Organisationsinnovationen) sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur
- Industrielle Produktion und Systeme
- Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
- Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
- Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
- Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Wie wird gefördert?
- Je nach Fördergegenstand
- E: 50 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 €
Sonstiges:
- Hier können Sie den Onlineantrag stellen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Thüringer Aufbaubank
Hinweis: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft plant vorbehaltlich der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel voraussichtlich noch in 2021 für die FTI-Richtlinie einen Wettbewerbsaufruf zu veröffentlichen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Ein Muss bei jedem Förderprogramm, ist die konkrete Zusammenfassung der Vorstellungen und Ideen des Unternehmens. Je umfangreicher und umfassender beschrieben diese sind, desto schneller ist es dem Förderinstitut möglich eine Entscheidung zu treffen. Diese Vorarbeit ist zwar sehr zeitaufwendig, doch lohnt es sich hierbei zügig und gewissenhaft zu arbeiten, da jeder Fördertopf irgendwann geleert ist.
Je nach Bundesland kann sich die Zeit bis zur Bewilligung von wenigen Wochen bis zu drei Monaten hinauszögern. Egal wie lange dies dauert, mit der Durchführung der Maßnahme darf erst mit erfolgter Zusage begonnen werden. Hierzu zählen außerdem jegliche Liefer- und Leistungsverträge.
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Bild: Marius Masalar on Unsplash
Kommentare
2 Kommentare vorhanden
Hallo. Könnten Sie Unternehmen in Thüringen empfehlen, die die Umsetzung des SelectLine ERP-Programms unter Digital Bonus Förderungsprogramm von verwalten können?
Hallo Herr Misyukovetc, vielen Dank für Ihren Kommentar. Da sich die Förderprogramme von Land zu Land unterscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich einen Partner in Ihrer Nähe zu suchen und Ihr Anliegen zu thematisieren.