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Förder­pro­gram­me für die Digitali­sierung deutscher KMU | So sichern Sie sich Förder­gelder auch für Ihr neues ERP-System

// 05.02.2024

Für eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit unterstützen Bund und Bundesländer kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland speziell bei Investitionen rund um die Digitalisierung. Mit dieser Finanzspritze wird es vielen KMUs ermöglicht, ihr finanzielles Risiko zu minimieren, sich weiterzuentwickeln und konkurrenzfähig zu bleiben. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem:

  • die digitale Erschließung neuer Märkte
  • der Ausbau der IT-Sicherheit
  • die Einführung aktueller Informations- und Kommunikationstechnologien und digitaler Geschäftsprozesse

Die Förderprogramme zur Digitalisierung von KMUs unterscheiden sich jedoch stark voneinander. Wir haben Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in diesem Artikel übersichtlich aufbereitet.

Photo by Marius Masalar on Unsplash

Ab wann gilt ein Unternehmen als KMU und kann sich seine Digitalisierung fördern lassen?

In den meisten Fällen können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit bis zu 250 Mitarbeitern sowie Freiberufler eine Fördermittelzusage erhalten. Für die Bemessung der Förderquote spielt in vielen Fällen die Unternehmensgröße eine entscheidende Rolle. Eine Orientierung geben hierbei die Empfehlungen der EU:

GrößeZahl der BeschäftigtenundUmsatz in €oderBilanzsumme in €
Kleinstunternehmenbis 9bis 2 Mio./Jahrbis 2 Mio./Jahr
Kleines Unternehmenbis 49bis 10 Mio./Jahrbis 10 Mio./Jahr
Mittleres Unternehmenbis 249bis 50 Mio./Jahrbis 43 Mio./Jahr

Welche Förderungsarten gibt es für die Digitalisierung von KMU?

Unterschieden werden zwei Förderungsarten:

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss: Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich hierbei um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Je nach Programm können die Unternehmen für ihre Vorhaben einen Zuschuss von 30 – 80 % erhalten. Allerdings ist jedes Programm auf einen Maximalbetrag beschränkt. In jedem Fall bleibt also immer ein Eigenanteil bestehen.
  • Zinsverbilligte Darlehen: Hier erhalten Unternehmen für ihre Vorhaben Kredite zu einem sehr niedrigen Zinssatz mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Je nach Kreditgeber sind auch eine Haftungsfreistellung oder Tilgungszuschüsse möglich.

Eine Übersicht der verfügbaren Förderprogramme zur Digitalisierung in Deutschland

go-digital

Wer wird gefördert?
  • KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern,
    • Die im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben.
    • Eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.
    • Eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben
  • Handwerksbetriebe, die Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen
Was wird gefördert?
  • Modul Digitale Geschäftsprozesse
    • Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens
    • Beratungs- und Umsetzungsleistungen z.B. in den Bereichen Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
    • Bedingt durch COVID-19 zählt auch die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen dazu
  • Modul Digitale Markterschließung
    • Entwicklung unternehmensspezifischer Online-Marketing Strategien
    • Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie beispielsweise Warenbestellungen und Zahlungsverfahren
    • Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung
  • Modul IT-Sicherheit
    • Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
    • Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Modul Datenkompetenz
    • Erfassen und Erzeugen von Daten
    • Datenidentifizierung, Datenaus- und verwertung
    • Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Datenverarbeitung
    • Berücksichtigung von rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekten im Umgang mit Daten
    • Ziel: Aktive Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie und Generierung neuer Geschäftsfelder
  • Modul Digitalisierungsstrategie
    • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder -prozesse
    • Digitalisierung vorhandener Geschäftsmodelle oder -prozesse
    • Ziel: Bedürfnisanalyse, Machbarkeitsanalyse und Risikoabschätzung zum eigenen Digitalisierungsvorhaben
Wie wird gefördert?
  • Beratungsleistungen: bis zu 50 % bei maximalem Beratertagesatz von 1.100 €
  • Förderumfang max. 30 Tage in einem Zeitraum von 6 Monaten
  • Die maximal möglichen 30 Beratertage können auf ein oder mehrere Module verteilt werden
Sonstiges:

BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows

Hinweis: Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.
Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderanträgen ab Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können.

Wer wird gefördert?
  • KMU bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz unter 50 Mio. €
  • Startups / Jungunternehmen, Bestandsunternehmen (älter als zwei Jahre) und Unternehmen in Schwierigkeiten
Was wird gefördert?
  • Jung- und Bestandsunternehmen:
    • Allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
    • Darin inbegriffen sind unterstützende Leistungen bei Vorhaben im Zuge der digitalen Transformation z.B. für die technische Beratung zur Einführung eines neuen Software-Systems.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten:
    • Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit
Wie wird gefördert?
  • Förderquote von 50 bis 80 % je nach Bundesland
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 €. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Standort des Beratungsleisters.
    • In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschuss 80 % der förderfähigen Kosten, sprich maximal 2.800 € Zuschuss.
    • In den alten Bundesländern beträgt die Förderquote 50 %, also 1.750 €.
Sonstiges:

Go Inno

Wer wird gefördert?
  • KMU mit weniger als 100 Mitarbeitern und weniger als 20 Millionen € Umsatz im Jahr
Was wird gefördert?
  • Innovationsberatung
  • Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
    Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt,
    Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens,
    voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes,
    Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen,
    Abschätzung der Erfolgsaussichten.
  • Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
    Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen,
    Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers,
    Erarbeitung des Realisierungskonzeptes,
    Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber,
    Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens,
    Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften.
    Kreativworkshop
    Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
Wie wird gefördert?
  • Zuschuss von bis zu 20.000 € bei einer Förderquote von 50 %
  • Nur Leistungen die von autorisierten Beratungsunternehmen erbracht wurden werden gefördert
  • Gefördert werden Beratungsleistungen in drei Leistungsstufen:
    • Potenzialanalyse für maximal 8+2 Beratertage à maximal 5.500 €
    • Realisierungskonzept für maximal 20+5 Beratertage à maximal 13.750 €
  • Für einen Beratertag sind maximal 1.100 € zu 50 % förderfähig
Sonstiges:

ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Mit Sitz in Deutschland
  • Mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften,Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland
  • Junge Unternehmen in Gründung
  • Freiberufler
  • Umsatz < 500 Mio. €
Was wird gefördert?
  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Gesamter Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens
Wie wird gefördert?
  • Zinsverbilligtes Darlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre
  • Kreditbetrag: zwischen 25.000 € und 25 Mio. € pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. € pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen
Sonstiges:
  • Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich
  • Hier können Sie das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt bei der KfW informieren und Ihren Onlineantrag stellen

ERP-Mezzanine für Innovation

Wer wird gefördert?
  • Private Unternehmen und Freiberufler
  • Mit Sitz in Deutschland
  • Mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften,Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland
  • Seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig
Was wird gefördert?
  • Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu für das Unternehmen sind
  • Investitionen und Betriebsmittel
Wie wird gefördert?
  • Die Finanzierung besteht aus 2 Teilen:
    • Einem klassischen Kredit (Fremdkapital)
    • Einem Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Zinssätze werden auf Basis der wirtschaftlichen Situation und der Qualität der Sicherheiten durch die Bank ermittelt
  • Bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben, mindestens 25.000 Euro
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • 100 % Auszahlung nach Vorhabensfortschritt
Sonstiges:
  • Hier können Sie das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt bei der KfW informieren.

KfW-Kredit für Wachstum

Wer wird gefördert?
  • In- und ausländische Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. €
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland
  • Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt
Was wird gefördert?
  • Investitionen und Betriebsmittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Produkt- und Prozessinnovationen
Wie wird gefördert?
  • Finanzierung erfolgt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung
  • Bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung
  • Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel je Maßnahme auf 100 Mio. € begrenzt
  • KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Mio. € bis max. 100 Mio. €
Sonstiges:
  • Finanzierung direkt von der KfW
  • Auf dem Merkblatt des Kredites oder der Website der KfW erhalten Sie weiterführende Informationen

Innovationsgutschein Hightech Digital

Hinweis: Der Innovationsgutschein Hightech Digital ist mit dem Innovationsgutschein A kombinierbar.

Wer wird gefördert?
  • Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern und 20 Mio. € Umsatz bzw. Bilanzsumme
  • Wenn geplantes Vorhaben mit einem Start-up als Forschungs- und Entwicklungs (FuE)-Dienstleister umgesetzt wird, sind auch Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme antragsberechtigt
Was wird gefördert?
  • Lösungen für digitale Transformation von Geschäftsmodellen
  • Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Internet der Dinge
  • Smart Services
  • Hochflexible Automatisierung
  • Big-Data Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
Wie wird gefördert?
  • Bis zu 20.000 € wobei max. 50 % der Ausgaben gedeckt werden
  • Zum Erhalt der Höchstfördersumme ist ein Nachweis von mind. 40.000 € (netto) an förderfähigen Ausgaben vorzubringen
  • Bewilligungszeitraum beträgt 10 Monate
Sonstiges:

Hinweis: Nicht förderfähig sind der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software. Allerdings zählen Systeme und Prozesse zu förderfähigen Projekten. Nach unserer Auffassung nach, könnten ERP-Systeme jedoch als innovativer Fortschritt für das Unternehmen förderbar sein, wenn das Vorhaben und die Wirtschaftlichkeit gut herausgearbeitet sowie die individuelle Anpassung und Vernetzung verdeutlicht wird.

Innovationsfinanzierung 4.0

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Größere Mittelständler (bis 500 Mio. € Jahresumsatz)
  • Freiberufler
Was wird gefördert?
  • Innovative Vorhaben zur Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten oder Prozessen
  • Entwicklung oder Einführung eines neuen, innovativen Geschäftsmodells
  • Kosten von Digitalisierungsvorhaben
  • Unabhängig von konkretem Projekt können auch innovative Unternehmen mit Kapitalbedarf ein Darlehen erhalten
Wie wird gefördert?
  • Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
  • Kredithöhe: 10.000 € bis 5 Mio. €, bei größeren Unternehmen bis 25 Mio. €
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
  • Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sollzinsverbilligung und -bindung: wie Kreditlaufzeit, max. 10 Jahre
Zusätzliche Leistung: Tilgungszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen
  • 3,0 % des Kreditbetrags in den Schwerpunkten innovative Vorhaben und Digitalisierungsvorhaben
  • 4,0 % des Kreditbetrags im Schwerpunkt innovative Geschäftsmodelle
  • 0,0 % im Schwerpunkt innovative unternehmen
Sonstiges:
  • Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
  • Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung

Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.

Digitalisierungsprämie Plus – Darlehensvariante

Wer wird gefördert?
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigte
  • Ausgeschlossen sind Unternehmen, an denen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen zu 25 % oder mehr beteiligt sind
Was wird gefördert?
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
  • Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
  • Förderdarlehen im Hausbankverfahren mit Tilgungszuschuss
  • Kredithöhe: 5.000 € bis 100.000 €
  • Kreditlaufzeit: 5, 7 oder 10 Jahre, dabei 0 bis 2 Jahre tilgungsfrei
  • Sondertilgung ab 01.07.2021 jederzeit möglich gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Sonstiges:
  • Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
  • Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung

Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante

Wer wird gefördert?
  • Mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einen Jahresumsatz bis maximal 500 Millionen €
Was wird gefördert?
  • Digitalisierung im Bereich Produktion, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
  • Erhöhung der IKT (Informations- und Kommunikationstechnik) Sicherheit
Wie wird gefördert?
  • Zuschuss richtet sich anteilig nach der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bei zuwendungsfähigen Ausgaben von 5.000 € bis einschließlich 15.000 € beträgt die Förderung 30 %, maximal jedoch 3.000 €
Sonstiges:
  • Der Förderantrag wird bei der Bank gestellt, die Hausbank zahlt dann das Förderdarlehen aus
  • Bei der Staatsbank für Baden-Württemberg erhalten Sie noch detailliertere Informationen sowie alle nötigen Unterlagen zur Antragsstellung

Digitalbonus

Hinweis: Die Laufzeit des Förderprogramms wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
  • Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neustem Stand erhöht wird
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagements
  • Leistungen externer Anbieter einschließlich der Umsetzung notwendiger Hard- und Software
  • Digitalbonus Standard
    • Optimierung von Unternehmensprozessen
    • z.B. durch ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssysteme etc.
  • Digitalbonus Plus
    • Innovationsgehalt ist maßgebliche Voraussetzung
    • z.B. neues andersartiges Geschäftsmodell, Bedienung neuer Märkte, mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland betreten
Wie wird gefördert?
  • Digitalbonus Standard
    • Zuschuss bis zu 10.000 €
    • Fördersatz beträgt bis zu 50 %
  • Digitalbonus Plus
    • Bis zu 50.000 €
    • Fördersatz beträgt bis zu 50 %
Sonstiges:

Innovationskredit 4.0

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Angehörige freier Berufe
  • Neu gegründete Unternehmen
Was wird gefördert?
  • Innovative Vorhaben bzw. die Beschleunigung von Digitalisierung im Unternehmen
  • Digitalisierungsvorhaben
    • Integration von CRM-Systemen an Manufacturing Execution System (MES)
    • Vollumfängliche Vernetzung der ERP- und Produktionssysteme
    • Integration mobiler Betriebsgeräte in der Produktionssteuerung
  • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung
Wie wird gefördert?
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Mindestdarlehensbetrag: 25.000 €
  • Höchstbetrag: 7,5 Mio. €
  • Laufzeit: 3 bis 10 Jahre
Sonstiges:
  • Wird über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern gestellt
  • Hier können Sie das Merkblatt für nähere Informationen einsehen oder sich direkt beim Darlehensgeber informieren

Transfer Bonus „Standardvariante Digitalisierung“

Wer wird gefördert?
  • Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Nicht-technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist
  • Unternehmen der sozialen Ökonomie
Was wird gefördert?
  • Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer
Einstiegsvariante
  • Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen
  • Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
Standardvariante
  • Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben
  • Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde
  • Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten
Standardvariante Digitalisierung
  • Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender)
  • Die Laufzeit des Projektes soll 12 Monate nicht überschreiten
  • Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.
Wie wird gefördert?
  • Einstiegsvariante
      • 100 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 €
      • Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über „Pro FIT“ (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm
  • Standardvariante
      • 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 €
      • Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden
  • Standardvariante
      • 70 % Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 €
      • Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.
Sonstiges:

In Brandenburg stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen
Was wird gefördert?
  • Themen der Digitalisierung, wie Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud
  • Konzepterstellung und Anwendungsbeispiele für Industrie 4.0 (z.B. Vernetzung von Anlagen)
  • Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
  • Digitale Prozessberatung / Prozessmanagement, Prozess 4.0 (Veränderung von Arbeitsabläufen, Qualifikationen, Beitrag der Geschäftsleitung)
  • Organisationsentwicklung / Change- und Projektmanagement
  • Cloud-Services und IT-Sicherheitskonzepte
Wie wird gefördert?
  • Zuschuss von bis zu 50 % der externen Kosten
  • Max. 5.000 € pro Projekt
  • Förderfähige Kosten sind hierbei die Beratungsdienstleistungen für die Entwicklung und Einführung von Strategien und Prototypen Arbeiten bis zu Prototypen, Muster, Strategie
  • Kombination mehrerer Dienstleister im Projekt möglich
Sonstiges:
  • Eine Auswahl von Beratern ist auf der Seite des Programms aufgeführt, aber nicht auf diese beschränkt. Auf Antrag sind auch andere Digitalberater für eine Förderung zulässig

Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von Beratungen zu ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.

Hamburg Digital

Wer wird gefördert?
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie der freien Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg
Was wird gefördert?
  • Modul I Hamburg Digital Check
    • Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesproramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben
  • Modul II Hamburg Digital Invest
    • Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte
    • Umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind
Wie wird gefördert?
  • „Modul I – Hamburg Digital Check“ bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 5.000 €
  • „Modul II – Hamburg Digital Invest“ bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens aber 17.000 €
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen pro Modul mindestens 3.000 € netto betragen
Sonstiges:

Hinweis: Seit dem 01. März 2022 gibt es als Neuerung im „Hamburg Digital“ die Möglichkeit in beiden Modulen Folgeanträge zu stellen, wenn die Förderhöchstgrenzen noch nicht ausgeschöpft sind. Bisher durfte jeder Kunde jeweils nur einen Antrag pro Modul (Hamburg Digital Check bzw. Hamburg Digital Invest) stellen. Diese Begrenzung ist jetzt aufgehoben.

Distr@l-Förderprogramm Digitalisierung stärken – Transfer Leben

Wer wird gefördert?
  • KMU
  • Partnerschaftlich eingebundene Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Transfergesellschaften
Was wird gefördert?

Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien

  • Tätigkeiten zur Bewertung und Analyse des Potenzials eines Vorhabens für die Vorbereitung von Innovationsprojekten oder zur unabhängigen Analyse von Sachverhalten im Digitalisierungsbezug.
  • Strukturierung und Verbesserung von Projektplanung und die Erfolgsaussichten von komplexen Vorhaben.

Förderlinie 2

  • Modul A: Digitale Produktinnovation
    • Erprobung oder Schaffung eines neuen Produkts, eines neuen Verfahrens oder einer Dienstleistung im Bereich Digitalisierung, die das Potenzial erkennen lassen, den Stand der Technik zu erhöhen.
    • Umsetzung einer digitalen Anwendung — Entwicklung von Prototypen, Systemen oder Verfahren.
  • Modul B: Digitale Prozessinnovation
    • Geplante Vorhaben zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Optimierung einer Wertschöpfungskette bzw. von digitalen Prozessen.
    • Wesentliche Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Modul C: Digitale Pioniere
    • Durchführung von Innovationsprojekten durch digitale Pioniere.
    • Forschungsthemen im Kontext der Digitalisierung, die anhand konkreter gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Problemstellungen bearbeitet werden.
    • Transfer aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Wirtschaft.

Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt

  • Wissens- und Transferprojekte aus der Forschung an Hochschulen im Bereich Digitalisierung in Anwendungszentren für die Wirtschaft sichtbar und nutzbar machen.

Förderlinie 4

  • Modul A: Validierung / Spin-off
    • Entrepreneurgedanken verstärkt in Hochschulen zu implementieren, insbesondere mit Blick auf die besondere Dynamik der Digitalisierung.
    • Interessante Forschungsergebnisse mit digitalem Bezug können mit diesem Modul validiert werden, um die wirtschaftlichen Potenziale zu untersuchen — gerne in einem interdisziplinären Hochschulteam im Rahmen eines Projekts der Hochschule.
  • Modul B: Wachstum
    • Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotenzial
Wie wird gefördert?

Förderlinie 1: Machbarkeitsstudien

  • Laufzeit 3 bis 12 Monate mit einem maximalen Beitrag von 100.000 € und einer Zuschussquote von maximal 50 %

Förderlinie 2

  • Modul A: Digitale Produktinnovation
    • Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 500.000 € und einer Zuschussquote von maximal 50 % für KMU und maximal 90 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Modul B: Digitale Prozessinnovation
    • Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 500.000 € und einer Zuschussquote von maximal 50 % für KMU und maximal 100 % für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Modul C: Digitale Pioniere
    • Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 200.000 € und einer Zuschussquote von maximal 100 %

Förderlinie 3: Wissens- und Transferprojekt

  • Laufzeit 12 bis 36 Monate mit einem maximalen Beitrag von 1.000.000 € und einer Zuschussquote von maximal 100 %

Förderlinie 4

  • Modul A: Validierung / Spin-off
    • Laufzeit 12 bis 24 Monate mit einem maximalen Beitrag von 1.000.000 € und einer Zuschussquote von maximal 100 %
  • Modul B: Wachstum
    • Laufzeit 12 bis 24 Monate mit einem maximalen Beitrag von 160.000 € und einer Zuschussquote im ersten Jahr von maximal 100 % und im zweiten Jahr von maximal 60 %
Sonstiges:

In Mecklenburg-Vorpommern stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk

Wer wird gefördert?
  • KMU und Handwerksunternehmen
Was wird gefördert?
  • Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen sowie neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen
Wie wird gefördert?
  • Förderhöhe beträgt maximal 35 % der förderfähigen Ausgaben
  • In der Übergangsregion für kleine Unternehmen maximal 45 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 €
Sonstiges:
  • Die gleichzeitige Nutzung von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen ist ausgeschlossen
  • Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

Wer wird gefördert?
  • Kleine und mittlere Unternehmen und freiberuflich Tätige
Was wird gefördert?
  • Digitale Produktion und Verfahren, wie die Integration/Einbindung digitaler Kundenschnittstellen, vollumfänglicher Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktionssystemen sowie Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
  • Digitale Produkte
    • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen
    • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware
    • Entwicklung von digitalen Standards und Normen
  • Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
    • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
    • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
    • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
  • CRM- und ERP-Systeme sind förderfähig
Wie wird gefördert?
  • Bei Überschreitung von 10 Mio. € ist die besondere Förderwürdigkeit des Vorhabens für NRW darzulegen
  • Ratendarlehen: 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr oder 5, 7 und 10 Jahren mit optionalem Tilgungsfreijahr
Sonstiges:
  • Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website der NRW.BANK

In Rheinland-Pfalz stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

Im Saarland stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

In Sachsen stehen aktuell keine Förderprogramme zur Verfügung, die den Digitalisierungsbereich abdecken.

IB-Digitalisierungsdarlehen

Wer wird gefördert?
  • KMU
  • Freiberufler
Was wird gefördert?
  • Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Personalkosten
  • Projektausgaben
  • Fremdleistungen
Wie wird gefördert?
  • Zinsverbilligtes Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs
  • Min. 10.000 €, max. 1,5 Mio. €
  • Laufzeit: max. 10 Jahre, davon max. zwei Jahre tilgungsfrei
  • Deckt bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs
  • Fester Zinssatz: 0,95 %
Sonstiges:
  • Es ist ein tragfähiges Konzept vorzulegen
  • Bestehende Verbindlichkeiten können nicht abgelöst werden
  • Keine Vorfinanzierung erstattungspflichtiger MwSt.
  • Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt werden
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Hinweis: Bezüglich der Förderfähigkeit von ERP-Systemen, enthält das Förderprogramm keine konkreten Informationen.

Förderung von betrieblichen Innovationen (BIF)

Wer wird gefördert?
  • Insbesondere KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Hollstein
Was wird gefördert?

Modul 1 – Prozess- und Organisationsinnovationen

  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung sowie Miete, Leasing oder Nutzungsentgelte für Hardware, Software, Software as a Service und Schnittstellen
  • Kosten für Dienstleistungen, wie Auftragsforschung und Innovationsberatungsdienste
  • Personalkosten (pauschal 20 % der förderfähigen Kosten für Instrumente, Ausrüstung und Dienstleistungen)

Modul 2 und 3 – Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

  • Personalkosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal im Zusammenhang des Projektes
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Kosten für Auftragsforschung, Beratung und gleichwertige Dienstleistungen
  • Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
Wie wird gefördert?
  • Mindestprojektvolumen von 60.000 €
  • Förderquote für Projekte mit dem Schwerpunkt Prozess- und Organisationsinnovation: 50 %
  • Förderquote für Projekte mit dem Schwerpunkt Entwicklungsvorhaben: 35 bis 45 %
  • Förderquote für Projekte mit komplexen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: 45 bis 70 %
Sonstiges:
  • Das Vorhaben muss einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, bspw. in Form von verbesserter Ressourceneffizienz sowie eine wirtschaftliche Verbesserung des Unternehmens nach Projektende gewährleisten, bspw. durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der WTSH.

Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)

Wer wird gefördert?
  • Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Hollstein
Was wird gefördert?

Modul Beratung

  • Vorhaben, die darauf abzielen, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren und geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
    • Verbesserung der IT-Sicherheit
    • Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle
    • Digitalisierung von Prozessen
    • Digitalisierung von Produkten und Verfahren

Modul Umsetzung

  • Vorhaben, die darauf abzielen, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren sowie die dazu notwendigen Qualifizierungen für Mitarbeitende
    • Hardware, z.B. Server, PCs, Speicher- und Periheriegeräte
    • Software, z.B. BI-Tools, CRM, DMS, ECM, ERP
      • Einmaliger Erwerb einer Nutzungslizenz für eine maximale Dauer von bis zu 36 Monaten
      • „Software as a Service“ (SaaS) Kosten für zwölf volle Kalerndermonate
      • Miete von Cloud-Speicher-Lösungen für bis zu sechs volle Kalendermonate
    • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Hardware oder Software
      • Installation von Hardware
      • Installation und Anpassung von Software
      • Datenmigration
      • Monatliche Kosten für Hosting und Service
      • Kosten für die Herstellung und Erlangung digitaler Barrierefreiheit
    • Qualifizierungsmaßnahmen, wie Schulungen der eigenen Mitarbeitenden
Wie wird gefördert?

Modul Beratung

  • Lizenzierte Beratung über eine go-digital-Beratung des Bundes
  • Kalkulierte Beraterkosten betragen mindestens 2.500 €
  • Zuwendungsfähige Ausgaben betragen maximal 20.000 €
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss für maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen acht Monaten beendet sein

Modul Umsetzung

  • Umsetzung erfolgt auf der Grundlage eines vorab erstellten Beratungsberichts aus dem Modul Bratung oder der go-digital-Beratung
  • Kalkulierte Kosten für Investitionen in Hard- und Software sowie für die zugehörigen Dienstleistungen für das Digitalisierungsvorhaben betragen mindestens 10.000 €
  • Zuwendungsfähige Ausgaben von maximal 200.000 €
  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Die geförderte Maßnahme soll binnen 18 Monaten beendet sein
Sonstiges:

Digitalbonus Thüringen

Wer wird gefördert?
  • KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Wirtschaftsnahe FreiberuflerInnen
Was wird gefördert?
  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistern
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
Wie wird gefördert?
  • Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 €
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 € betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 € nicht übersteigen
  • Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs- und Systemservicegebühren sind für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten förderfähig
Sonstiges:

FTI-Thüringen TECHNOLOGIE

Wer wird gefördert?
  • KMU
  • Große Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen im Verbund mit KMU
Was wird gefördert?
  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung
  • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen
Wie wird gefördert?
  • Die konkreten Förderhöhen richten sich dabei individuell nach dem jeweiligen Antragsteller und dem konkreten Fördervorhaben
  • Personalausgaben und Restkosten in Höhe von 40 % der Personalausgaben bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Externe Dienstleistungsauftrage im Rahmen des Innovationsgutscheins
Sonstiges:

Was ist für KMUs bei der Antragstellung von Fördermitteln zur Digitalisierung zu beachten?

Ein Muss bei jedem Förderprogramm, ist die konkrete Zusammenfassung der Vorstellungen und Ideen des Unternehmens. Je umfangreicher und umfassender beschrieben diese sind, desto schneller ist es dem Förderinstitut möglich eine Entscheidung zu treffen. Diese Vorarbeit ist zwar sehr zeitaufwendig, doch lohnt es sich hierbei zügig und gewissenhaft zu arbeiten, da jeder Fördertopf irgendwann geleert ist.

Je nach Bundesland kann sich die Zeit bis zur Bewilligung von wenigen Wochen bis zu drei Monaten hinauszögern. Egal wie lange dies dauert, mit der Durchführung der Maßnahme darf erst mit erfolgter Zusage begonnen werden. Hierzu zählen außerdem jegliche Liefer- und Leistungsverträge.

Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung darstellt. Die recherchierten Informationen stellen lediglich eine Übersicht zu den Förderprogrammen dar.

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Johanna Aigner

Johanna Aigner

Johanna ist ein echter Profi wenn es um Marketing und E-Business geht. Nachdem sie 2018 ihren Bachelor of Science in Betriebswirtschaftslehre abgeschlossen hatte, verdiente sie sich als Marketing-Freelancerin für lokale und internationale Unternehmen ihre Sporen. Seit 2020 ist Johanna Online Marketing Managerin bei der SelectLine Software GmbH. Johanna ist nicht nur ein Kommunikationstalent, sie ist auch handwerklich sehr begabt. In ihrer Freizeit lebt sie ihre kreative Ader mit allen möglichen DIY-Projekten aus. Johanna liebt scharfes Essen und Motorradfahren.



Kommentare

2 Kommentare vorhanden

  • Kommentar von Alexandr Misyukovetc
    // 16. Juni 2020 um 14:55

    Hallo. Könnten Sie Unternehmen in Thüringen empfehlen, die die Umsetzung des SelectLine ERP-Programms unter Digital Bonus Förderungsprogramm von verwalten können?

  • Kommentar von Johanna Aigner
    // 16. Juni 2020 um 15:14

    Hallo Herr Misyukovetc, vielen Dank für Ihren Kommentar. Da sich die Förderprogramme von Land zu Land unterscheiden, empfehlen wir Ihnen, sich einen Partner in Ihrer Nähe zu suchen und Ihr Anliegen zu thematisieren.

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