info@selectline.de | +49 391 5555-080 | SelectLine – steht jedem Unternehmen
  • Suchen
  • Anmelden

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) – Was ändert sich für Kassenbesitzer ab dem 01.01.2020?

Pünktlich zum Jahresbeginn treten auch 2020 wieder unzählige Gesetze in Kraft. Eines davon ist die Kassensicherungsverordnung, kurz KassenSichV. Obwohl das eigentliche Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bereits vor einigen Jahren erlassen wurde, ergeben sich nach zahlreichen Gesetzesänderungen neue Vorschriften, die Kassenbesitzer ab dem Jahreswechsel beachten müssen.

Im Paragraphendschungel den Überblick zu behalten, ist nicht ganz einfach. Viele Informationen erreichen nur langsam die von der Gesetzesänderung betroffenen Unternehmer. Gemeinsam mit SelectLine Senior Produktmanager Martin Böse geben wir Ihnen einen Einblick in das Thema KassenSichV.

 

Hallo Martin, du hast ja nun schon einige Veranstaltungen zum Thema Kassensicherungsverordnung besucht. Was hat es mit dem Gesetz, beziehungsweise dieser Verordnung, auf sich?

Hallo Hannah, bisher war die Manipulation von digitalen Aufzeichnungssystemen, also Kassen, für Kriminelle relativ einfach möglich. Die Daten konnten und können so manipuliert werden, dass Einnahmen verschleiert werden, was zu geringeren Steuerabgaben führt. Dadurch gingen dem Staat wiederum natürlich sehr hohe Summen an Steuereinnahmen verloren. Zukünftig möchte er das, mit dem Erlass der Kassensicherungsverordnung, verhindern.

Was ändert sich ab dem 01.01.2020?

Ab dem 1. Januar müssen laut der Verordnung alle elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese kann aus einer Hardwarelösung oder einer Cloud-Lösung bestehen. Zudem muss eine Funktion über die Kassensoftware bereitgestellt werden, die Daten in einem einheitlichen Format ausgibt. All das ist mit nicht unerheblichen Kosten für den Anwender verbunden. Weiterhin besteht eine Belegausgabepflicht, es ist also zwingend notwendig, dass die Belege und Bons nach dem Kassiervorgang ausgegeben werden. Der Kunde muss den Beleg allerdings nicht annehmen. Auf eine Mitnahmepflicht, wie in anderen Ländern üblich, wurde verzichtet. Die Ausgabe des Belegs kann allerdings sowohl in digitaler als auch in der uns bekannten Papierform erfolgen.

Die Ausgabe eines digitalen Belegs an der Kasse im nächsten Supermarkt ist sicherlich kaum praktikabel. Das heißt, wir hören ab dem nächsten Jahr seltener die Frage „Möchten Sie den Bon mitnehmen“?

Genau, die Lösung in digitaler Form wäre sicherlich nur über eine App möglich und der Beleg würde dann per Bluetooth oder via Internet übertragen werden.

Was müssen die Kassenbesitzer beachten, um auch nach dem 1. Januar weiter gesetzeskonform zu arbeiten?

Es gibt einige Regeln, die jetzt auch schon gelten und durch eine technische Sicherheitseinrichtung ergänzt werden. Kassenbons beispielsweise haben bereits jetzt einen vorgeschriebenen Aufbau. Dieser muss um die zusätzlichen Informationen der technischen Sicherheitseinrichtung erweitert werden. Das kann zum Beispiel mittels QR-Code erfolgen. Seit einer Weile gibt es auch schon die sogenannte Kassennachschau. Hier müssen die Mitarbeiter zukünftig so eingewiesen sein, dass sie dem Kassenprüfer alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen können. Außerdem muss jeder Kassennutzer eine Verfahrensdokumentation vorhalten können. Diese muss zusätzlich um die Informationen zur technischen Sicherheitseinrichtung ergänzt werden. Genauso wie das Programmierprotokoll, indem steht, wie die Kasse eingerichtet ist. Daraus folgt dann noch die Aktualisierung der Programmbeschreibung, in der festgehalten wird, wie die einheitliche digitale Schnittstelle zu bedienen ist. Zudem müssen elektronische Aufzeichnungssysteme jetzt auch den Finanzbehörden gemeldet werden. Derzeit ist dies noch in schriftlicher Form über ein Formular geplant. Zu guter Letzt muss auch das Protokoll zur eingesetzten Hardware angepasst werden. Beispielsweise wird darin aufgezeichnet, welche Kasse an welchem Standort über welchen Zeitraum eingesetzt wurde.

Du hast jetzt häufig von technischen Sicherheitseinrichtungen gesprochen, worum genau handelt es sich dabei?

Die technische Sicherheitseinrichtung speichert in verschlüsselter Form zusätzliche Daten zu den eigentlichen Geschäftsvorfällen, die mit der Kasse aufgezeichnet werden. Sofern jemand versuchen würde, einen Geschäftsvorfall in den Daten zu manipulieren, könnte dies der Steuerprüfer anhand der Daten aus der technischen Sicherheitseinrichtung nachvollziehen.

Weiterführend dann gleich die nächste Frage: Wo bekomme ich diese technische Sicherheitseinrichtung?

Aktuell gibt es keinen Hersteller, der über eine bereits zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügt. Die Verordnung schreibt jedoch den Einsatz von BSI, kurz für Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, zertifizierten Produkten vor. Momentan laufen alle dieser Zertifizierungsverfahren noch, da sie relativ langwierig sind, sodass es schwierig sein wird, zum 01.01.2020 genug Hardware- oder auch Cloudlösungen zur Verfügung zu haben.

Du hast uns ja schon sehr viele Änderungen und Neuerungen genannt, die auf Kassenbesitzer zukommen werden. Wird es denn eine Schonfrist geben, so wie es häufig bei der Einführung neuer Gesetze zu beobachten ist?

Das Gesetz wird zum 01. Januar in Kraft treten. Aufgrund der absehbaren Lieferschwierigkeiten der TSE, wurde am 30.09.2019 eine Nichtaufgriffsregelung (Übergangsfrist) bis zum 30.09.2020 beschlossen, in der man als Kassenbesitzer straffrei bleibt, wenn man ein Kassensystem ohne TSE nutzt.

Was müssen Softwarehersteller und Systemhäuser zur Einführung der KassenSichV beachten?

Auf die Systemhäuser und Softwarehersteller kommt einiges an Arbeit zu. Erst einmal müssen die Geschäftsprozesse, die mit der Software ablaufen und durch die technische Sicherheitseinrichtung gesichert werden, identifiziert werden. Exportfunktionen werden so angepasst, dass eine Ausgabe in einem vom Gesetzgeber vorgesehenen einheitlichen Format erfolgt und zudem müssen ein oder mehrere Anbieter der Sicherheitseinrichtungen ausgewählt werden, damit sie diese dann bei den Kunden implementieren können. Dort werden dann auch die Kassenbelege angepasst, da ja die neuen Informationen zur Sicherheitseinrichtung ebenfalls aufgedruckt werden. Hier sind unter anderem die Transaktionsnummer, die Seriennummer des Aufzeichnungssystems und der Sicherheitseinrichtung zu nennen.

Sind die SelectLine Software GmbH und ihre Produkte auf die Kassensicherungsverordnung vorbereitet?

Ja. Wir beschäftigen uns seit längerem mit dem Thema. Wir haben uns für die Hardwarevariante der TSE entschieden und sind bereits beim Anbinden der von SWISSBIT und EPSON angebotenen Lösungen. Auch die vom Gesetzgeber geforderte „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassen“ kurz DSFinV-K befindet sich bereits in der Umsetzung. Wir werden also zeitnah eine Version ausliefern können, die allen Anforderungen des Gesetzgebers gerecht wird. Mit SelectLine ist man also auf der sicheren Seite.

Vielen Dank für das interessante Interview und die gewonnenen Einblicke. Hast du noch einen Hinweis, wo Interessierte weitere Informationen zum Thema KassenSichV finden können?

Natürlich auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Zusätzlich auch auf der Seite des DFKA, dem Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik. Aber auch die Seiten einiger Anbieter von technischen Sicherheitseinrichtungen können weiterhelfen. Zu nennen sind hier fiskaly und fiskaltrust.

 

Sie sind SelectLine Fachhandelspartner? Dann bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. Mit Ihrer Teilnahme an unserer SelectLine Umfrage helfen Sie uns bei der Planung zur Umsetzung der Kassensicherungsverordnung sowie bei der Integration einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung. (Bitte beachten Sie, dass Sie im internen Bereich unserer Webseite eingeloggt sein müssen, um an der Umfrage teilzunehmen.)

 

*Der Artikel wurde am 07. November 2019 aktualisiert.


Hannah Görges

Hannah Görges

Hannah unterstützt bereits seit 2017 die SelectLine Software GmbH als Manager Marketing Services. Hier begleitet sie Veranstaltungen, betreut die Social Media Kanäle und kümmert sich um die Contenterstellung. Als Bildjournalistin versteht sie es nicht nur, Inhalte textlich aufzubereiten, sondern auch gleich mit den passenden Bildern zu untermalen. Als Freelancerin veröffentlichte sie ihre Arbeiten bereits in nationalen und internationalen Magazinen und Zeitungen. In ihrer Freizeit tauscht sie die Kamera regelmäßig gegen einen blau-weißen Fanschal und unterstützt den 1. FC Magdeburg im Stadion.



Kommentare

Keine Kommentare vorhanden

Bisher sind keine Kommentare vorhanden.

Hier können Sie Ihre Meinung und Kritik äußern:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert